Kind mit Fernglas

Förderkompass für Familien

So viel Unterstützung steckt im Familienleben: Elterngeld, Kindergeld, Zuschüsse & Co – hier kommt dein Überblick, was Eltern wirklich zusteht.

Familienfinanzen im Alltag

3 Min

Kindergeld:

Monatliche Grundförderung für alle Eltern

  • Höhe: 259 € pro Kind

  • Dauer: ab Geburt bis mindestens 18. Geburtstags (bis 25 bei Ausbildung/Studium)

  • Voraussetzungen: Kind lebt im Haushalt, Wohnsitz in Deutschland

  • Antrag: Familienkasse

Elterngeld:

Finanzielle Sicherheit nach der Geburt

  • Höhe: 65 - 100% des vorherigen Nettoeinkommens --> 300 - 1.800 €/Monat (Basis); max. 900€/Monat (ElterngeldPlus)

  • Dauer:

    • Basis: ab Geburt 12 Monate (14 mit Partnermonaten)

    • ElterngeldPlus: ab Geburt doppelte Dauer (bis zu 24–28 Monate), insgesamt bis 32. Lebensmonat des Kindes

  • Voraussetzungen: zu versteuerndes Einkommen der Eltern ≤ 175.000 € (seit April 2025)

  • Antrag: Elterngeldestelle

Kinderzuschlag:

Zusatzleistung für Familien mit kleinem Einkommen

  • Höhe: bis 297 €/Kind/Monat

  • Dauer: ab Geburt maximal bis 25. Geburtstag

  • Voraussetzungen: Eltern verdienen genug für sich, aber nicht für die Kinder

  • Antrag: Familienkasse

Betreuung & Bildung:

Mögliche Unterstützung für Kita, Schule & Freizeit

  • beitragsfreie oder ermäßigte Kita-Plätze (abhängig vom Bundesland)

  • Ganztagsbetreuung ab 2026 schrittweise für Grundschüler

  • Bildungs- & Teilhabepaket: Zuschüsse für Klassenfahrten, Mittagessen, Vereinsbeiträge, Lernförderung

  • Schüler-BAföG / BAföG für Ausbildung und Studium

Steuerliche Vorteile:

Mögliche Entlastungen über Steuererklärung

  • Kinderfreibetrag (2026: 9.756 € für beide Elternteile zusammen)

  • Kindergeld oder Freibetrag (wird vom Finanzamt automatisch verglichen – Günstigerprüfung)

  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 € + 240 € für jedes weitere Kind

  • Absetzbarkeit von Betreuungskosten: bis zu 4.800 €/Kind/Jahr

  • Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder in Ausbildung: 1.200 €/Jahr

Extra-Unterstützung je nach Wohnort und Situation:

Beispiele:

  • Landeserziehungsgeld (z. B. Bayern, Sachsen)

  • Familienpass / Landesfamilienkarte (Rabatte für Kultur, Freizeit, Verkehr)

  • Ferienzuschüsse oder Zuschüsse für Familienbildung

  • Wohn- & Energiekostenhilfen auf kommunaler Ebene

  • Stiftungen & Wohlfahrtsverbände (z. B. Caritas, Diakonie, AWO) mit eigenen Programmen