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Schwangere Frau und Partner am Laptop

Steuerklassen & Elterngeld: So plant ihr als Paar richtig

Die Wahl der Steuerklasse wirkt sich direkt auf euer Nettoeinkommen aus – und damit auch auf die Höhe des Elterngelds. Wer hier früh plant, kann finanziell deutlich profitieren.

Familie gründen und finanzieren

5 Min

Die Wahl der Steuerklasse wirkt sich direkt auf euer Nettoeinkommen aus – und damit auch auf die Höhe des Elterngelds. Wer hier früh plant, kann finanziell deutlich profitieren.

Die Steuerklasse beeinflusst, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird – und damit euer Nettoeinkommen. Da dieses die Grundlage für die Berechnung des Elterngelds ist, kann sich eine frühzeitige Planung finanziell auszahlen.

Welche Steuerklassen-Kombinationen gibt es?

Verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften haben mehrere Möglichkeiten:

Steuerklassen 4/4 (Standardlösung)

  • Beide Partner werden ähnlich besteuert

  • Sinnvoll bei vergleichbarem Einkommen

  • Kaum Unterschiede im monatlichen Netto

Fazit: Gute, unkomplizierte Lösung mit ausgewogener Besteuerung.

Steuerklassen 3/5 

  • Eine Person hat deutlich geringere Abzüge (Klasse III), die andere entsprechend höhere (Klasse V)

  • Wirkung: Mehr Netto bei einer Person, weniger Netto bei der anderen

Fazit: Diese Kombination wird häufig genutzt, wenn ein Partner deutlich mehr verdient – oder wenn gezielt das Nettoeinkommen einer Person erhöht werden soll, etwa mit Blick auf das Elterngeld.

Steuerklasse 4 mit Faktor

  • Steuerlast wird anhand des tatsächlichen Einkommens aufgeteilt

  • Ziel: möglichst genaue Besteuerung schon während des Jahres

Fazit: Eine faire und planbare Variante, allerdings meist mit geringerem Effekt auf das Elterngeld als III/V.

Strategie rund ums Elterngeld

Grundsätzlich gilt: Die Person, deren Elterngeld möglichst hoch ausfallen soll, profitiert von einer Steuerklasse mit geringeren Abzügen. In der Praxis bezieht sich das meist auf die besser verdienende Person oder die Person, die länger Elterngeld beziehen wird.

Tipp: Wenn beide Elternteile Elterngeld in Anspruch nehmen, sollte man genauer hinschauen:
Dann kann es sinnvoll sein zu prüfen, wer insgesamt stärker profitiert – pauschale Lösungen gibt es hier nicht.

Relevante Faktoren für die Entscheidung:

  • Einkommensverteilung

  • Aufteilung der Elternzeit

  • Dauer des Bezugs

Timing: Darauf kommt es wirklich an

Wichtig: Ein Steuerklassenwechsel gilt nur für die Zukunft, nicht rückwirkend.
Für die Berechnung des Elterngelds zählen die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes (bei der Mutter) bzw. vor der Geburt (bei anderen Elternteilen).
Wichtig ist, dass die günstigere Steuerklasse in diesem Zeitraum den größten Teil ausmacht.
Ein später Wechsel kann daher wirkungslos sein, wenn er nicht mehr ausreichend in den relevanten Zeitraum fällt.

Wer kann die Steuerklasse wechseln?

Ein Wechsel ist möglich für:

  • Verheiratete Paare

  • Eingetragene Lebenspartnerschaften

  • Alleinerziehende (z. B. Steuerklasse II bei entsprechenden Voraussetzungen)

Nicht möglich ist ein Wechsel für:

  • Unverheiratete Paare → hier bleibt es bei Steuerklasse I

  • Selbstständige, denn sie haben keine Steuerklassen im klassischen Sinn. Für sie basiert das Elterngeld auf dem Gewinn laut Steuerbescheid

Lohnt sich der Wechsel?

Ein Steuerklassenwechsel kann sinnvoll sein – sowohl mit Blick auf das Elterngeld als auch unabhängig davon.
Mögliche Effekte:

  • Höheres Elterngeld durch optimiertes Nettoeinkommen

  • Sinnvoll bei ungleichen Einkommen auch ohne Kinderplanung

Zu beachten:

  • Verschiebung des monatlichen Nettoeinkommens zwischen den Partnern

  • Mögliche Nachzahlungen im Rahmen der Steuererklärung

Ob sich der Wechsel lohnt, hängt immer von eurer individuellen Situation ab und sollte im Zweifel einmal durchgerechnet werden.

So funktioniert der Wechsel in der Praxis

Der Wechsel ist unkompliziert:

  1. Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel“ direkt online beim Finanzamt beantragen.

  2. Antrag ausfüllen und beim Finanzamt einreichen (oft auch digital möglich).

  3. Die neue Steuerklasse gilt ab dem Folgemonat

Fazit
Die Steuerklasse kann ein wichtiger Hebel für euer Elterngeld sein. Wer frühzeitig plant und die eigene Situation realistisch einschätzt, kann hier gezielt optimieren.
Tipp: Schaut euch eure Einkommensverteilung und eure geplante Elternzeit möglichst früh an. So stellt ihr sicher, dass ihr die vorhandenen Möglichkeiten bestmöglich nutzt.

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