Baby mit Sparschwein

Elterngeld – Die wichtigsten Fakten im Überblick

Basiselterngeld, ElterngeldPlus & Partnerbonus – alle Fakten für einen reibungslosen Bezug.

Familie gründen & finanzieren

3 Min

Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren. Es soll helfen, den Verdienstausfall in dieser Zeit auszugleichen und Familien den Start ins Leben mit Kind erleichtern.

Was ist Elterngeld?

Elterngeld wird an Mütter und Väter gezahlt, die nach der Geburt ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten. Es ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens und ist unabhängig davon, ob der Elternteil vorher angestellt, selbstständig oder in Teilzeit tätig war.
Voraussetzungen:

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

  • Zusammenleben mit dem Kind im gleichen Haushalt

  • Betreuung des Kindes überwiegend selbst

  • Reduzierte Erwerbstätigkeit auf maximal 32 Wochenstunden

Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus

Es gibt zwei Hauptvarianten:

Basiselterngeld
Dauer:
  • Bis zu 12 Monate pro Elternteil

  • Zusammen maximal 14 Monate, wenn der andere Elternteil mindestens 2 Monate übernimmt („Partnermonate“)

Exkurs Partnermonate - Voraussetzungen:

  1. Beide Elternteile beziehen Elterngeld

    • Die zusätzlichen 2 Monate gibt es nur, wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und sich die Betreuung teilen.

  2. Einkommensminderung bei beiden Elternteilen

    • Jeder Elternteil muss in seiner Elterngeld-Phase das Einkommen reduzieren oder ganz ruhen lassen.

    • Wer durchgehend voll erwerbstätig bleibt, erfüllt die Voraussetzung nicht.

  3. Mindestens 2 Monate pro Elternteil

    • Der Partner/die Partnerin muss mindestens 2 Monate Elterngeld beziehen.

    • Beispiel: Ein Elternteil nimmt 10 Monate, der andere 2 Monate → zusammen 12 Monate Basiselterngeld.

Höhe:
  • Ersetzt 65–100 % des wegfallenden Nettoeinkommens

  • Mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat

Wann sinnvoll?
  • Wenn ein Elternteil in den ersten Lebensmonaten des Kindes komplett beruflich pausiert

  • Höchste monatliche Auszahlung, dafür kürzere Bezugsdauer

ElterngeldPlus
Dauer:
  • Pro Monat Basiselterngeld entstehen zwei Monate ElterngeldPlus

  • Maximal 24 Monate pro Elternteil (28 Monate bei Partnermonaten)

Höhe:
  • Maximal die Hälfte des monatlichen Basiselterngeldbetrags

  • Dafür doppelte Laufzeit

Wann sinnvoll?
  • Wenn Teilzeit gearbeitet wird (max. 32 Stunden pro Woche)

  • So wird das Elterngeld nicht auf wenige Monate verteilt, sondern länger gezahlt

  • Ideal, um Einkommen aus Teilzeit und Elterngeld zu kombinieren

Kombination möglich
  • Viele Eltern mischen: zuerst Basiselterngeld, um die Zeit direkt nach der Geburt abzudecken, dann ElterngeldPlus für den längeren Bezug bei Teilzeit.

  • Zusätzlich gibt es den Partnerschaftsbonus: 2–4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil, wenn beide parallel in Teilzeit (24–32 Std./Woche) arbeiten.

Einkommensgrenzen

Nicht alle Eltern erhalten Elterngeld in gleicher Höhe – für Besserverdienende gelten Einkommensgrenzen:

  • Seit 1. April 2025: Einheitliche Grenze für Paare und Alleinerziehende: 175.000 €

  • Wichtig: Entscheidend ist das „zu versteuernde Einkommen“ laut Einkommensteuerbescheid des Kalenderjahres vor der Geburt – nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen (Quelle: Familienportal) Das bedeutet: Einkommen aus bestimmten Quellen (z. B. steuerfreie Einnahmen oder Kapitalerträge unter Abgeltungssteuer) können ausgeschlossen sein.

Antrag und Fristen

  • Antragstellung erfolgt bei der Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes.

  • Frist: innerhalb der ersten 3 Lebensmonate des Kindes stellen (rückwirkend wird max. für 3 Monate gezahlt).

  • Erforderliche Unterlagen sind u. a. Geburtsurkunde, Einkommensnachweise und ggf. Bescheinigung des Arbeitgebers über Elternzeit.

Sonderfälle & besondere Fristen

Sonderfall: Frühgeburt (vor der 37. Schwangerschaftswoche)
  • Bei Frühgeborenen (mindestens 6 Wochen zu früh) erhalten Eltern zusätzliche Basiselterngeld-Monate.

  • 1 bis 4 Monate extra, je nach Geburtszeitpunkt vor dem errechneten Termin
 → Diese verlängern den Bezugszeitraum automatisch.

  • Beispiel: Geburt 8 Wochen vor dem errechneten Termin → 2 zusätzliche Monate Elterngeld

Sonderfall: Kind mit Behinderung
  • Eltern von Kindern mit Behinderung (ärztlich bestätigt) können häufig länger ElterngeldPlus oder zusätzliche Bonusmonate in Anspruch nehmen.

  • Voraussetzungen und Dauer variieren je nach Grad der Beeinträchtigung – je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

Fristbesonderheit bei Partnerschaftsbonus
  • Die 4 zusätzlichen ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil (bei paralleler Teilzeit) müssen am Stück genommen werden.

  • Wenn ein Elternteil die Vorgaben nicht erfüllt (z. B. Krankmeldung, mehr als 32 Stunden gearbeitet), verfallen beide Ansprüche – auch beim anderen Elternteil.
 → Das ist besonders streng geregelt.

Sonderfall: Adoption oder Aufnahme eines Kindes
  • Auch hier besteht Anspruch auf Elterngeld, beginnend mit dem Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes (nicht Geburt).

  • Die Fristen für Antrag und Bezugsdauer gelten analog zur leiblichen Geburt.

Aufschub der Auszahlung
  • Eltern können die Auszahlung des Elterngeldes splitten oder strecken – z. B. ElterngeldPlus statt Basiselterngeld, um den Bezug zu verlängern.

  • Wichtig: Ein Wechsel von Plus zu Basis nach Antragstellung ist nicht mehr möglich, nur umgekehrt (unter Umständen).

Fazit

Elterngeld ist eine wertvolle Unterstützung, um sich in den ersten Monaten voll auf das Kind konzentrieren zu können. Die Wahl zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus hängt stark davon ab, wie schnell und in welchem Umfang Eltern wieder arbeiten möchten. Wer sich früh informiert und plant, kann die Leistung optimal nutzen.

Tipp: Mit dem Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums kannst du ganz einfach berechnen, wie viel Elterngeld dir voraussichtlich zusteht.
Dafür solltest du folgende Angaben bereithalten:

  • Den voraussichtlichen Geburtstermin deines Kindes

  • Dein Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt

  • Geplante Dauer und Umfang einer eventuellen Teilzeitbeschäftigung während des Bezugs

  • Gewünschte Aufteilung zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus