Kind mit Astronautenkostüm

Steuerliche und rechtliche Basics beim Sparen fürs Kind

Tipps und Grundlagen, wie Eltern das Sparen für Kinder steuerlich clever gestalten können.

Sparen, Anlegen & Vorsorgen

3 min

Beim Sparen für Kinder spielen nicht nur finanzielle Überlegungen eine Rolle. Auch steuerliche und rechtliche Aspekte sind entscheidend. Wer diese kennt, kann Gestaltungsmöglichkeiten nutzen und für klare Verhältnisse sorgen.

Wer spart eigentlich für wen?

  • Sparen auf den Namen des Kindes: Konten oder Depots können auf das Kind eröffnet werden. In diesem Fall ist das Kind rechtlich Eigentümer des Vermögens.

  • Eltern oder Dritte als Eigentümer: Auch möglich – das Geld ist zwar für das Kind bestimmt, rechtlich gehört es aber zunächst den Eltern bzw. den Dritten.

Wichtig: Läuft ein Vertrag auf den Namen des Kindes, wird das Kind automatisch Eigentümer. Eltern verwalten das Vermögen lediglich bis zur Volljährigkeit treuhänderisch.

Steuerliche Vorteile und Freibeträge

Steuerfreie Beträge im Überblick (Stand 2026)
  • Sparer-Pauschbetrag: Auch Kinder haben einen eigenen Pauschbetrag von 1.000 € pro Jahr für Kapitalerträge (z. B. Zinsen, Dividenden, Fondsgewinne).

    Tipp: Freistellungsauftrag nicht vergessen – sonst wird automatisch Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Soli/Kirchensteuer) einbehalten.

  • Kinderfreibetrag: Insgesamt 6.828 € pro Jahr, je zur Hälfte auf beide Elternteile verteilt. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist.

  • Ausbildungsfreibetrag: Für volljährige Kinder in Ausbildung, die nicht mehr im Haushalt der Eltern leben: 1.200 € pro Jahr zusätzlich.

  • Schenkungsfreibetrag: Eltern können jedem Kind innerhalb von 10 Jahren bis zu 400.000 € steuerfrei schenken. Großeltern haben zusätzlich 200.000 € pro Enkelkind.

Weitere steuerliche Aspekte
  • Grundfreibetrag für Kinder: Kinder haben einen eigenen Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer. Dieser ist relevant, wenn das Kind eigene Einkünfte (z. B. aus Ferienjobs oder Kapitalerträgen) erzielt.

  • Kindergeld & BAföG: Vermögen des Kindes kann sich auf staatliche Leistungen auswirken. Beispiel: Beim BAföG wird vorhandenes Vermögen des Kindes angerechnet.

Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Verwaltung bis zur Volljährigkeit: Bis 18 verwalten die Eltern das Geld treuhänderisch. Es darf also lediglich verwendet werden, wenn es ausschließlich dem Kind zugute kommt.

  • Verfügungsrecht ab 18: Mit der Volljährigkeit erlangt das Kind die volle Verfügungsgewalt über das Vermögen.

  • Testament & Erbe: Eltern können per Testament festlegen, wie Vermögen für Kinder geregelt werden soll.

  • Vorsorgevollmacht: Sinnvoll, falls Eltern ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Tipps für Eltern
  • Dokumentation: Verträge und Schenkungen sollten klar dokumentiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Steuerliche Beratung nutzen: Besonders bei größeren Beträgen empfiehlt sich die Einbeziehung eines Steuerberaters.

  • Förderungen nutzen: Prüfen, ob staatliche Förderungen wie Riester-Zulagen, Kinderfreibetrag oder vermögenswirksame Leistungen in Frage kommen.

  • Frühzeitig planen: Auch Schenkungen und Erbschaften rechtzeitig in die Finanzplanung einbeziehen.

Bitte beachte:

Wer beim Sparen fürs Kind auch steuerliche und rechtliche Aspekte kennt, kann Vorteile nutzen und für klare Verhältnisse sorgen. Die hier dargestellten Informationen dienen aber nur allgemeinen Hinweisen und ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Steuerliche Regelungen können sich ändern. Die tatsächlichen Vorteile und Auswirkungen hängen von den persönlichen Verhältnissen ab. Bitte wende dich im Zweifel an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.