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Papa mit Kind spielend

Steuer-FAQ für Eltern

Kurz und kompakt: Alles, was Eltern über Steuern beim Sparen fürs Kind wissen müssen.

Sparen, Anlegen & Vorsorgen

3 Min

So nutzt du steuerliche Basics beim Sparen fürs Kind – kurz und knapp für einen schnellen Überblick.

Sparer-Pauschbetrag & NV-Bescheinigung

  • Kinder haben – wie Erwachsene – einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von derzeit 1.000 € pro Jahr für Kapitalerträge. Voraussetzung ist, dass die Kapitalanlagen steuerlich dem Kind zugeordnet sind.

  • Ein Freistellungsauftrag kann dazu führen, dass entsprechende Kapitalerträge bis zur Höhe des Pauschbetrags ohne Steuerabzug ausgezahlt werden.

  • Ohne Freistellungsauftrag kann Abgeltungsteuer einbehalten werden; eine mögliche Erstattung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.

  • Liegt das zu versteuernde Einkommen des Kindes voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag, kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragt werden. In diesem Fall wird in der Regel kein Steuerabzug vorgenommen. Voraussetzung ist, dass voraussichtlich keine Einkommensteuer festgesetzt wird.

  • Wichtig: Ob und in welchem Umfang dies zutrifft, ist im Einzelfall zu prüfen.

Kinderfreibetrag

  • Die Höhe liegt bei 6.384 € (hälftig je Elternteil) (stand 2025).

  • Mildert die Steuerlast der Eltern.

  • Das Finanzamt prüft automatisch: Kinderfreibetrag vs. Kindergeld – es gilt die günstigere Variante.

Ausbildungsfreibetrag

  • Zusatzbonus für Azubis und Studenten

  • Für volljährige Kinder in Ausbildung, die nicht mehr im Elternhaus wohnen.

  • Jährlich zusätzlich 1.200 € vom zu versteuernden Einkommen abziehbar.

Schenkungsfreibetrag

  • Eltern dürfen jedem Kind innerhalb von 10 Jahren bis zu 400.000 € steuerfrei schenken.

  • Großeltern: zusätzlich 200.000 € pro Enkelkind.

  • Wichtig: Schenkungen immer gut dokumentieren.

Kind & Steuern

  • Kinder müssen Steuern zahlen, wenn Einkommen & Kapitalerträge Freibeträge übersteigen.

  • Liegen Erträge darunter: steuerfrei.

BAföG & Vermögen

  • Gespartes Vermögen kann später die BAföG-Ansprüche mindern.

  • Tipp: Bei größeren Summen frühzeitig steuerliche & rechtliche Beratung nutzen.

Fazit
  • Freibeträge + kluge Planung = mehr Netto fürs Kind.

  • Wichtiger Hinweis: Steuerliche Regelungen können sich ändern. Ob Freibeträge und Förderungen in deinem Fall nutzbar sind, hängt von deiner individuellen Situation ab. Lass dich im Zweifel steuerlich beraten.

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