Kinder mit Geschenk

Vermögen übertragen – Schenken & Vererben sinnvoll gestalten

Wie sich Vermögen durch Schenkungen und Vererbung steuerlich sinnvoll übertragen und familär klar regeln lässt.

Sparen, Anlegen & Vorsorgen

5 Min

Ob Geld, Immobilien oder Wertpapiere: Viele Eltern und Großeltern möchten frühzeitig Vermögen an die nächste Generation weitergeben. Doch einfach „verschenken“ oder „vererben“ reicht oft nicht aus. Ohne Planung können unnötige Steuerzahlungen entstehen oder familiäre Konflikte auftreten. Mit einer durchdachten Strategie lassen sich Freibeträge optimal nutzen, Steuern verringern und klare Verhältnisse schaffen.

Freibeträge bei Schenkung & Erbschaft

Das deutsche Steuerrecht sieht persönliche Freibeträge vor, die alle 10 Jahre erneut genutzt werden können (Stand 2025):

  • Kinder: 400.000 € pro Elternteil

  • Enkelkinder: 200.000 €

  • Ehepartner: 500.000 €

Beispiel: Überträgt ein Elternteil seinem Kind im Alter von 40 Jahren 400.000 € und nach 10 Jahren weitere 400.000 €, können beide Übertragungen innerhalb der Freibeträge bleiben.

Bitte beachte: Ob und in welchem Umfang Freibeträge in einem individuellen Fall genutzt werden können, hängt immer von der persönlichen Situation ab.

Schenken zu Lebzeiten – mögliche Vorteile:

  • Mehrfacher Freibetrag: Durch gestaffelte Übertragungen im Abstand von 10 Jahren können Freibeträge mehrfach genutzt werden.

  • Planungssicherheit: Eltern können sich Absicherungen vorbehalten – z. B. ein Wohnrecht oder Nießbrauch im Grundbuch. So geht das Eigentum an die Kinder über, während die Eltern weiterhin dort wohnen oder Mieteinnahmen beziehen.

Entlastung der Erben: Frühzeitige Schenkungen können spätere Erbauseinandersetzungen vereinfachen und steuerliche Belastungen reduzieren.

Erben – wenn keine Regelung besteht

Liegt weder Testament noch Erbvertrag vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Ehepartner und Kinder erben dann zuerst.

  • Für viele Familien ist das naheliegend, steuerlich aber nicht immer vorteilhaft.

  • Beispiel: Geht der gesamte Nachlass zunächst auf den Ehepartner über, können Freibeträge der Kinder ungenutzt bleiben.

Unser Tipp: Mit einem Testament oder Erbvertrag lässt sich gegensteuern, etwa über ein sogenanntes „Berliner Testament“ oder durch individuelle Vermächtnisse.

Steuerliche Hinweise zu Schenkung & Erbschaft

  • Anzeige beim Finanzamt: Jede Schenkung und jedes Erbe muss gemeldet werden – auch wenn der Wert unterhalb des Freibetrags liegt.

  • Sachwerte begünstigt: Hausrat (bis 41.000 €) und persönliche Gegenstände (bis 12.000 €) sind steuerfrei.

  • Immobilien prüfen: Selbst genutzte Immobilien können steuerfrei auf Kinder übergehen, wenn diese die Immobilie anschließend selbst beziehen.

  • Beratung nutzen: Steuerberater oder Fachanwälte für Erbrecht helfen, individuelle Gestaltungsspielräume optimal auszuschöpfen.

Fazit

Wer Vermögen frühzeitig überträgt, kann steuerliche Freibeträge mehrfach nutzen, unnötige Steuerlast vermeiden und für Klarheit innerhalb der Familie sorgen. Der richtige Mix aus rechtzeitigen Schenkungen, durchdachter Testamentsgestaltung und professioneller Beratung schafft Sicherheit – finanziell und familiär.

Rechtlicher Hinweis

Die dargestellten Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Ob und in welchem Umfang steuerliche Vorteile genutzt werden können, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab. Steuerrechtliche Regelungen können sich jederzeit ändern.